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Abrechnungsecke

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Alt 25.02.2010, 12:25   Ä1 bzw. Ä3 beim Privatpatienten Beitrag #1
kate
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.02.2007
Beiträge: 439
Standard Ä1 bzw. Ä3 beim Privatpatienten

Hallo,

meines Wissens darf man obige Beratungsgebühren 1x pro Monat bzw. bei jedem neuen Behandlungsfall abrechnen. Nun gibt es ja auch Kandidaten, deren Behandlung jedes Mal in z.B. einer 402 resultiert (weil Patient beispielsweise Zahnextraktion ablehnt), die aber 150mal 1000 Fragen stellen und Chef nicht einfach davon laufen kann. Wie oder was berechnet Ihr in diesen Fällen???

Schönen Frühlingstag wünscht Euch Kate
kate ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.02.2010, 12:40   Ä1 bzw. Ä3 beim Privatpatienten Beitrag #2
Gast2459
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Kate,

ich würde da knallhart eine ä5 abrechnen, den der Chefe schaut es sich ja an und erklärt um was es geht..es wird also nach den Symptomen untersucht.

Gruß
  Mit Zitat antworten
Alt 25.02.2010, 13:16   Ä1 bzw. Ä3 beim Privatpatienten Beitrag #3
Fashion Frau
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Fashion
 
Registriert seit: 07.10.2007
Beiträge: 583
Standard

Hallo Kate,

wenn die 402 immer wieder kommt, dann verzichtest Du eben darauf sie abzurechnen und nimmst stattdessen die Ä3.

Als alleinige Leistung geht die immer
Fashion ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2010, 09:51   Ä1 bzw. Ä3 beim Privatpatienten Beitrag #4
claudi2
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.03.2010
Beiträge: 7
Standard

Hallo

Habe gerade dieses Thema entdeckt und das interessiert mich auch:

kann eine Ä3 während einer Implat-OP abgerechnet werden?
Soweit ich informiert bin geht dies nur als alleinige Leistung oder mit einer zusätzlichen Untersuchung?
Ist die Mindestdauer von 5 Minuten für eine Ä3 richtig?
Wenn ja, müssen diese 5 Minuten am Stück erfolgen?
Ist eine Ä3 gerechtfertigt, wenn der Arzt während der Implatation, bzw. nach der Betäubungsspritze kurz was erklärt (maximal 2 Minuten, wenn überhaupt)?
Kann eine Ä3 zweimal berechnet werden im Abstand von 6 Wochen, aber bei einem Behandlungsfall? (Bei dem eigentlichem Beratungstermin wurde nämlich schon eine Ä3 berechnet und bei dem späterem OP-Termin dann nochmal. Ist dies wirklich okay so?)

Danke für euer Wissen !!
Und viele Grüße,
Claudi
claudi2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2010, 11:08   Ä1 bzw. Ä3 beim Privatpatienten Beitrag #5
Gast2459
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Claudi, die Ä3 geht nur wenn die Beratung länger als 10 Min!! war.

Gruß
  Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2010, 11:57   Ä1 bzw. Ä3 beim Privatpatienten Beitrag #6
claudi2
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.03.2010
Beiträge: 7
Standard

Hallo buddafly,

danke für die Antwort!
Die Beratung war keinesfalls 10 Minuten, waren ja nicht mal 5 Min.

LG,
Claudi
claudi2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2010, 12:27   Ä1 bzw. Ä3 beim Privatpatienten Beitrag #7
Schief Frau
Katzenmami
 
Benutzerbild von Schief
 
Registriert seit: 22.12.2005
Beiträge: 1.567
Standard

Hi!

Kann man eigentlich auch als zahnmedizinisches Personal die Ä1 (z.B. ausführliche Beratung in Sachen Mundhygiene) und/oder Ä5 in Ansatz bringen oder darf immer nur der Zahnarzt diese Leistung erbringen?
Schief ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2010, 14:03   Ä1 bzw. Ä3 beim Privatpatienten Beitrag #8
claudi2
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.03.2010
Beiträge: 7
Standard

Bei der Ä3 weiß ich z.B. dass diese Leistung nicht delegierbar ist, muss also vom Dr. selbst kommen.
claudi2 ist offline   Mit Zitat antworten
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