Sooo hallo an alle dies grad lesen...
wir nehmen nun seit mind. 3 wochen in abrechnung die position 62 (Alv) durch.. und keiner hat bis jetzt diese nur im ansatz verstanden.. selbst unserer lehrerin muss öfters nachschaun, weil sie sich bei manchen sachen nicht sicher ist..
also ich wollte mal die sachen hiereinschreiben und euch fragen, was ihr davon haltet..( sind allerdings umgeschrieben, da der AB-Ordner total verwirrend ist)
1. Die Alv ist bei einer Ex/Ost 1x pro Kiefer abrechenbar, wenn 4-8 Zähne gezogen werden.
2. Die Alv ist bei einer Ex/Ost 2x pro Kiefer abrechenbar, wenn min. 9 Zähne gezogen werden.
3. Wenn 1-3 Zähne gezogen werden, kann die Alv nicht am Extraktionstag berechnet werden.
4. In gesonderter Sitzung ist die Alv immer abrechenbar.
5. Die Alv kann höchstens 4x pro Sitzung abgerechnet werden.
Hilfeeee , ich weiß nimmer weiter und die klausur kommt auch immer näher :-/
Und jetzt noch ein beispiel worüber die meinungen der klasse auseinandergingen...ich hab diese so abgerechnet :
11.10. 21,22,24,44-48 Extraktion der Zähne
17.10 Resektion der Alveolarfortsätze
.......
11.10. 4x 43
4x 44
17.10 2x 62
wird die alv dort nun ein oder zweimal abgerechnet ?
Danke schonmal im vorraus !
lieben gruß und schönen sonntag noch
nookie