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08.01.2012, 15:49
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Freigabe von Sterichargen Beitrag #1 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 02.04.2010
Beiträge: 1
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Freigabe von Sterichargen
Hallo.
Habe unter Sufu nichts gefunden, daher nun meine Frage.
Ich bin seit über 30 Jahren im Beruf.
Bin ich befugt, Sterichargen freizugeben? Ich habe eine Fortbildung zur Aufbereitung von MP.
Danke für Antworten
Kiewi
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08.01.2012, 16:43
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Freigabe von Sterichargen Beitrag #2 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 21.01.2009
Ort: Rhl-Pf
Beiträge: 5.932
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ja, bist Du. Fortbildung ist ja erfolgt.
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08.01.2012, 18:20
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Freigabe von Sterichargen Beitrag #3 (permalink)
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Benutzer
Registriert seit: 26.11.2011
Ort: Niederrhein
Beiträge: 75
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Hallo zusammen!
Hatte vor einiger Zeit deswegen bei der Kammer Nordrhein angerufen. Da ich in 2006 auch eine FB für die Aufbereitung von Medizinprodukten gemacht habe, aber in Westfalen-Lippe. Mir wurde gesagt, dass es eigentlich in 2006 noch keine Fortbildungen dafür gab????? Mich hat nämlich gewundert, dass man nun eine 2x 10-stündige Fortbildung hier in Nordrhein machen muss (10 Std online, 10 std Präsenz). Mir wurde gesagt, dass im Fall einer Begehung, von dem jenigen entschieden würde, ob diese FB anerkannt wird. Im schlimmsten Fall müsste ich sie nachholen. Weitere Konsequenzen für die Praxis würde es nicht haben.
LG
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08.01.2012, 19:44
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Freigabe von Sterichargen Beitrag #4 (permalink)
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jeck auf QM
Registriert seit: 07.06.2011
Ort: Köln
Beiträge: 1.928
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Ausschlaggebend für mich ist der Hygieneplan /Stand: 27.08.2011) der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ)
Dort ist zu entnehmen, dass freigabeberechtigt sind
Zahnmedizinische Fachangestellte, Zahnarzthelferin, stomatologische
Schwester oder andere Personen mit abgeschlossener Ausbildung.
Ohne Nachweis einer Ausbildung zur Zahnarzthelferin bzw. zur Zahnmedizinischen Fachangestellten oder zur stomatologischen Schwester ist eine fach-spezifische Fortbildung in Anlehnung an den Lehrgang Fachkunde I gemäß den Richtlinien der DGSV erforderlich.
Unumstritten ist natürlich, dass auch für ausgebildete ZFA's eine Fobi sehr sinnvoll ist. Mich ärgern nur immer die unterschiedlichen Aussagen der zuständigen Stellen, die Ärzte als auch Personal nur verunsichern.
Wer hat nun Recht, die Bundeszahnärztekammer oder eine Landeskammer.
Haben die Kammern kein QM-System?
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08.01.2012, 20:04
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Freigabe von Sterichargen Beitrag #5 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 06.08.2009
Ort: NRW
Beiträge: 24
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Hallo zusammen!
Mich ärgert es auch ziemlich das es dafür keine wirklich einheitlichen Aussagen gibt. Ich
finde das Thema Hygiene echt mega wichtig, da sich da ja auch immer was ändert.
Wie hatten schon eine Begehung durch die Bezirksregierung und dabei ist uns gesagt worden das man entweder die "neue" Ausbildung gemacht haben muss oder eine MPG Fortbildung gemacht haben muss. Ich habe diese Fortbildung gemacht und es war ein Witz, hatte mich eigentlich ein bisschen darauf gefreut da ich gehofft habe dort was neues zu erfahren, aber danach war ich nur geschockt wie es in einigen Praxen so abläuft. Und durch die Prüfung am ende konnte man auch nicht durchfallen. Wenn man nicht genug Punkte bekommen hätte hätte man nur ein Brief bekommen das man sich alles nochmal anschauen sollte. Die Bescheinigung hat aber am Ende des Tages jeder bekommen.
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09.01.2012, 14:25
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Freigabe von Sterichargen Beitrag #6 (permalink)
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jeck auf QM
Registriert seit: 07.06.2011
Ort: Köln
Beiträge: 1.928
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@smoni,
da gebe ich Dir vollkommen Recht. Ich habe das Gefühl, dass sich Bezirksregierungen, Kammern, KVn, Auditoren, Referenten oder was auch immer "ihre Vorschriften zurechtlegen" wie es gerade so passt. Es gibt nun mal Gesetze und Richtlinien nach denen sich jeder zu halten hat. Wenn mir da etwas spanisch vorkommt frage ich immer "wo steht das?". Oftmals erhalte ich keine oder eine sehr ausweichende Antwort. Wenn mir ein entsprechender Gesetzes- bzw. Richtlinientext gezeigt werden kann, lasse ich mich natürlich gerne eines Besseren belehren.
Was die Hygiene in Arzt- und Zahnarztpraxen betrifft, braucht man nur hier im Forum ein wenig herum zu stöbern, um........brrrrrrr.
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09.01.2012, 15:08
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Freigabe von Sterichargen Beitrag #7 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 08.02.2009
Beiträge: 2.045
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Kiewi
Hier hast du ein Link.
Sterilgutassi hat ihn eingestellt bei Freigabe MP Thread.Das Thema hatten wir schon.
In BW ist diese Fortbildung nicht vorgeschrieben.Aber eine ausführliche Einweisung und das ist ja auch im QM verankert.
ZCF
Geändert von Zahncleanfee (09.01.2012 um 15:10 Uhr)
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