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Alt 31.01.2012, 20:27   Heilmittelverordnung: Genehmigung bei Langzeitbehandlung Beitrag #17 (permalink)
The Grinch
 
Benutzerbild von **MFA**
 
Registriert seit: 03.04.2010
Ort: zwischen den Meeren
Beiträge: 2.282
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Na ja, aber dafür, dass man dann für 1 Jahr lang das Budget schont, würde ich einen genervten Chef durchaus in Kauf nehmen. Von den Einsparungen profitiere ja nicht nur ich, der sich immer anhören muss ("schon wieder weniger Abschläge von der KV"), sondern auch der Patient, der sich nicht immer Folgerezepte holen muss und letztlich auch die "armen" Ärzte selbst, die sich dann auf einer ihrer 5 Jahresurlaubsreisen vielleicht auch mal ein Eis mehr gönnen können
**MFA** ist offline  
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Alt 31.01.2012, 20:33   Heilmittelverordnung: Genehmigung bei Langzeitbehandlung Beitrag #18 (permalink)
Wasser- und Leseratte
 
Benutzerbild von Flint
 
Registriert seit: 04.01.2011
Ort: Upper West Side
Beiträge: 2.010
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Habe heute zu dem Thema bei einer KK angerufen, einfach mal um zu hören, ob die was davon wissen. Die vernichtende Antwort: Jaaa, natürlich muß der Arzt die Wirtschaftlichkeit prüfen!

@mfa: habe mir heute die bmg-Infos abonniert, danke für den Tip

Geändert von Flint (31.01.2012 um 20:37 Uhr)
Flint ist offline  
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Alt 31.01.2012, 22:30   Heilmittelverordnung: Genehmigung bei Langzeitbehandlung Beitrag #19 (permalink)
The Grinch
 
Benutzerbild von **MFA**
 
Registriert seit: 03.04.2010
Ort: zwischen den Meeren
Beiträge: 2.282
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Immer gerne, der Newsletter ist wenig spektakulär, meistens liest man davon, was die Gesundheitsminister jetzt wieder tolles gemacht haben, aber manchmal ist eben auch was nützliches dabei

Ja klar, die Prüfung, welches HM erforderlich ist, und ob wir nicht eventuell doch etwas "billigeres" machen können, müssen wir natürlich durchführen, da die Kassen uns auch an die Wand nageln werden, wenn wir für jedes HWS-Syndrom eine Dauerverordnung zur Genehmigung einreichen, aber wenn wirklich ernste Gründe vorliegen, dann sind wir aus dem Schneider. Diese Regelung ermöglicht auf keinen Fall, dass man jedem Patienten nun alle möglichen Wunschverordnungen ausstellt, aber was wirklich notwendig ist, kann genehmigt werden. Im Zweifel denke ich, werden die eh jeden Antrag dem MDK zur Mitbeurteilung geben.

Ich telefoniere morgen oder Donnerstag mit der TKK, die Dame war leider jetzt krank und die BarmerGEK wollte meine Adresse haben, damit mir die regionale Geschäftsstelle weiterhelfen kann, würde mich zwar wundern, wenn man wirklich was schriftlich-verbindliches bekommt, aber mal sehen.

Geändert von **MFA** (31.01.2012 um 22:32 Uhr)
**MFA** ist offline  
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Alt 01.02.2012, 07:11   Heilmittelverordnung: Genehmigung bei Langzeitbehandlung Beitrag #20 (permalink)
Benutzer
 
Registriert seit: 14.01.2006
Beiträge: 63
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Hallo MFA,

habe diese Information auch letztens gelesen und konnte mir sogar eine PDF-Datei dazu ausdrucken, leider finde ich den Link nicht mehr, es war auf einer Seite des Physiotherapeutenverbandes IFK.
Aber vielleicht hilft Dir folgene Info weiter:

Quelle: IFK e.V. Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten

Inkrafttreten der neuen Heilmittel-Richtlinie: Möglichkeit der Langzeitgenehmigung

Mit Inkrafttreten der neuen Heilmittel-Richtlinie besteht nun die Möglichkeit, eine Langzeitgenehmigung für Verordnungen außerhalb des Regelfalls zu beantragen. Der Antrag erfolgt durch den Patienten. Sie können selbstverständlich dem Patienten eine Hilfestellung geben: Zum Antrag genügt ein formloses Anschreiben an die Krankenkasse (ein Muster finden Sie hier). Bewilligt die Krankenkasse diesen Antrag auf Langzeitgenehmigung, umfasst die Dauer der Genehmigung mindestens 1 Jahr.

Derzeit stehen die Telefone in der IFK-Geschäftsstelle nicht still. Ausgerechnet die neue Langzeitgenehmigung führt zu einer Vielzahl von Fragen. Im Besonderen sehen sich IFK-Mitglieder mit Patienten konfrontiert, deren Anträge auf Langzeitgenehmigung von verschiedenen Krankenkassen schlicht nicht bearbeitet worden sind. Grund dafür scheint zu sein, dass die meisten Krankenkassen generell auf die Genehmigung von Verordnungen außerhalb des Regelfalls verzichtet haben und daher die Auffassung vertreten, auch Anträge auf Langzeitgenehmigung müssten nicht genehmigt werden. Diese Verfahrensweise ist nach Auffassung des IFK nicht richtig. Schließlich beinhaltet die Möglichkeit einer Langzeitgenehmigung ein verbrieftes Patientenrecht, dem die Kassen, sofern ein Antrag gestellt wird, nur Genüge tun, indem sie über den Antrag in Form der Genehmigung oder der Nichtgenehmigung entscheiden.

Ein Antrag sollte daher auch bei Krankenkassen gestellt werden, die auf eine Genehmigung verzichtet haben. Dafür spricht auch die Genehmigungsfiktion im neuen Versorgungsgesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Demnach gilt ein Antrag als genehmigt, wenn die Entscheidung nicht innerhalb von 4 Wochen getroffen wurde.

Wichtig: Nach dem neuen Versorgungsgesetz unterliegen Behandlungen im Rahmen von Langzeitgenehmigungen auch nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Einen Entwurf des Versorgungsgesetzes finden Sie hier:

http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dat...gunsgesetz.pdf

D.h. Der Antrag geht vom Patienten aus, Verordnungen durch den Arzt erfolgen weiter, würden aber nicht das Budget belasten, was eine tolle Sache wäre,
da es ja eigentlich fast alle PAtienten mit Langzeittherapie ( außerhalb des Regelfalles ) betreffen würde.

Wollte heute mal mit einem Physiotherapeuten telefonieren, ob er das schonmal angewendet hat.

LG Praxisfee

Geändert von praxisfee (01.02.2012 um 07:15 Uhr)
praxisfee ist offline  
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Alt 01.02.2012, 08:27   Heilmittelverordnung: Genehmigung bei Langzeitbehandlung Beitrag #21 (permalink)
Chef's Gedächtnisstütze
 
Benutzerbild von june27
 
Registriert seit: 19.02.2009
Ort: im Sauerland
Beiträge: 2.004
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So, ich bin dann auf der Internetseite unserer KV auch fündig geworden (telfonisch war da mal wieder niemand zu erreichen bzw. wurde man von Ecke nach Ohr verbunden!).

http://www.kvwl.de/arzt/verordnung/h...nien/index.htm
june27 ist offline  
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Alt 02.02.2012, 11:22   Heilmittelverordnung: Genehmigung bei Langzeitbehandlung Beitrag #22 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.07.2011
Ort: Schrobenhausen
Beiträge: 4
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Habe gerade bei der KV Bayern angerufen

JA es gibt diesen Antrag den die Patienten sich bei der Krankenkasse genehmigen lassen können.

ABer ich habe die Auskunft bekommen das das mit ins Budget eingerechnet wird?? Regress??

lg
You_can ist offline  
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Alt 02.02.2012, 13:18   Heilmittelverordnung: Genehmigung bei Langzeitbehandlung Beitrag #23 (permalink)
The Grinch
 
Benutzerbild von **MFA**
 
Registriert seit: 03.04.2010
Ort: zwischen den Meeren
Beiträge: 2.282
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Vielen Dank euch allen für die Info. So wie es sich abzeichnet, sind von dieser neuen Regelung also wohl doch nur alle Verordnungen außerhalb des RF betroffen.

Ich schließe daraus, dass die Erst- und Folgeverordnungen im Regelfall weiterhin der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegen und die Folgeverordnungen nach Ausschöpfen des Regelfalles eben nicht mehr (sofern die Kasse zustimmt).

Was lustig ist: Die Kasse hat nach Antragsstellung nur 4 Wochen Zeit, über den Antrag zu entscheiden, danach gilt der Antrag als genehmigt...
Kassen, die nicht in die Gänge kommen haben also dann ein ernstes Problem.

Ich hab bei der TK leider niemanden erreicht, die Dame ist immernoch krank
**MFA** ist offline  
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