Hallo MFA,
habe diese Information auch letztens gelesen und konnte mir sogar eine PDF-Datei dazu ausdrucken, leider finde ich den Link nicht mehr, es war auf einer Seite des Physiotherapeutenverbandes IFK.
Aber vielleicht hilft Dir folgene Info weiter:
Quelle: IFK e.V. Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten
Inkrafttreten der neuen Heilmittel-Richtlinie: Möglichkeit der Langzeitgenehmigung
Mit Inkrafttreten der neuen Heilmittel-Richtlinie besteht nun die Möglichkeit, eine Langzeitgenehmigung für Verordnungen außerhalb des Regelfalls zu beantragen. Der Antrag erfolgt durch den Patienten. Sie können selbstverständlich dem Patienten eine Hilfestellung geben: Zum Antrag genügt ein formloses Anschreiben an die Krankenkasse (ein Muster finden Sie hier). Bewilligt die Krankenkasse diesen Antrag auf Langzeitgenehmigung, umfasst die Dauer der Genehmigung mindestens 1 Jahr.
Derzeit stehen die Telefone in der IFK-Geschäftsstelle nicht still. Ausgerechnet die neue Langzeitgenehmigung führt zu einer Vielzahl von Fragen. Im Besonderen sehen sich IFK-Mitglieder mit Patienten konfrontiert, deren Anträge auf Langzeitgenehmigung von verschiedenen Krankenkassen schlicht nicht bearbeitet worden sind. Grund dafür scheint zu sein, dass die meisten Krankenkassen generell auf die Genehmigung von Verordnungen außerhalb des Regelfalls verzichtet haben und daher die Auffassung vertreten, auch Anträge auf Langzeitgenehmigung müssten nicht genehmigt werden. Diese Verfahrensweise ist nach Auffassung des IFK nicht richtig. Schließlich beinhaltet die Möglichkeit einer Langzeitgenehmigung ein verbrieftes Patientenrecht, dem die Kassen, sofern ein Antrag gestellt wird, nur Genüge tun, indem sie über den Antrag in Form der Genehmigung oder der Nichtgenehmigung entscheiden.
Ein Antrag sollte daher auch bei Krankenkassen gestellt werden, die auf eine Genehmigung verzichtet haben. Dafür spricht auch die Genehmigungsfiktion im neuen Versorgungsgesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Demnach gilt ein Antrag als genehmigt, wenn die Entscheidung nicht innerhalb von 4 Wochen getroffen wurde.
Wichtig: Nach dem neuen Versorgungsgesetz unterliegen Behandlungen im Rahmen von Langzeitgenehmigungen auch nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Einen Entwurf des Versorgungsgesetzes finden Sie hier:
http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dat...gunsgesetz.pdf
D.h. Der Antrag geht vom Patienten aus, Verordnungen durch den Arzt erfolgen weiter, würden aber nicht das Budget belasten, was eine tolle Sache wäre,
da es ja eigentlich fast alle PAtienten mit Langzeittherapie ( außerhalb des Regelfalles ) betreffen würde.
Wollte heute mal mit einem Physiotherapeuten telefonieren, ob er das schonmal angewendet hat.
LG Praxisfee