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24.01.2012, 18:03
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Heilmittelverordnung: Genehmigung bei Langzeitbehandlung Beitrag #1 (permalink)
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The Grinch
Registriert seit: 03.04.2010
Ort: zwischen den Meeren
Beiträge: 2.282
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Heilmittelverordnung: Genehmigung bei Langzeitbehandlung
Moin zusammen,
mir flatterten heute die "gesundheitspolitischen Informationen" vom BMG auf den Tisch, da finde ich den folgenden Passus:
Zitat:
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Zitat von Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2012
Versicherte, die langfristig Heilmittelbehandlungen wie zum Beispiel Krankengymnastik benötigen, etwa Menschen mit schweren Behinderungen, können sich diese jetzt von Ihrer Krankenkasse für einen geeigneten Zeitraum genehmigen lassen. Die entsprechenden Heilmittelverordnungen des Arztes unterliegen dann nicht mehr den Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
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Das ist ja schonmal klasse. Bisher war es ja immer so, dass die Krankenkassen Verordnungen außerhalb des Regelfalls genehmigen konnten (aber nicht mussten) und diese meistens auch nicht genehmigen wollten und der Regress-Schwarze-Peter weiterhin bei uns lag.
Was ändert denn jetzt dadurch? Dürfen wir bereits Erstverordnungen zur Genehmigung einreichen, wenn absehbar ist, dass eine chronische langdauernde Erkrankung vorliegt, sodass wir dann aus dem Schneider sind und je nach Dauer der erteilten Genehmigung für den jeweiligen Patienten verordnen dürfen, oder gilt das auch wieder nur für Verordnungen nach Ausschöpfen des Regelfalls?
Hat da irgendwer schonmal was offizielles zu lesen bekommen?
LG
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24.01.2012, 19:31
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Heilmittelverordnung: Genehmigung bei Langzeitbehandlung Beitrag #2 (permalink)
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Chef's Gedächtnisstütze
Registriert seit: 19.02.2009
Ort: im Sauerland
Beiträge: 2.004
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Zitat:
Zitat von **MFA**
Was ändert denn jetzt dadurch? Dürfen wir bereits Erstverordnungen zur Genehmigung einreichen, wenn absehbar ist, dass eine chronische langdauernde Erkrankung vorliegt, sodass wir dann aus dem Schneider sind und je nach Dauer der erteilten Genehmigung für den jeweiligen Patienten verordnen dürfen, oder gilt das auch wieder nur für Verordnungen nach Ausschöpfen des Regelfalls?
Hat da irgendwer schonmal was offizielles zu lesen bekommen?
LG
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Gute Frage! Ich habe da bis jetzt noch nichts von gelesen oder gehört!
Könnte mir aber vorstellen, dass diese Regelung erst dann greift, wenn die empfohlene Verordnungsmenge erreicht wurde und das die Verordnungen ausserhalb des Regelfalls als Dauerverordnung ausgestellt werden können, die dann aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung fallen  !
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24.01.2012, 19:40
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Heilmittelverordnung: Genehmigung bei Langzeitbehandlung Beitrag #3 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 14.01.2006
Beiträge: 6.718
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Hört sich logisch an. Inkontinenzartikel dürfen wir auch, je nach Kasse, auf viertel, halb- oder Jahresbedarf verordnen. Aber gelesen hab ich noch nichts. Schau morgen mal bei unserer KV auf der HP nach.
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24.01.2012, 20:53
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Heilmittelverordnung: Genehmigung bei Langzeitbehandlung Beitrag #4 (permalink)
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Wasser- und Leseratte
Registriert seit: 04.01.2011
Ort: Upper West Side
Beiträge: 2.010
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Merkwürdig, dass es sonst noch niemand gehört hat, finde auch im Internet nichts.
Aber ich gehe auch davon aus, dass zunächst der Regelfall erreicht werden muß, damit auch die Masse der KK-Sachbearbeiter merkt, dass es sich um längerfristige Behandlungen handelt.
Mit Begründung hat es übrigens bei uns nie Probleme mit dem Überschreiten des Regelfalls gegeben.
Ausnahmen bei KK-Mitarbeitern gibt es natürlich immer.
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24.01.2012, 21:12
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Heilmittelverordnung: Genehmigung bei Langzeitbehandlung Beitrag #5 (permalink)
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The Grinch
Registriert seit: 03.04.2010
Ort: zwischen den Meeren
Beiträge: 2.282
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Ich gehe mal davon aus, dass solche Genehmigungen eh erst nach Einschalten des MDK erteilt werden.
Probleme beim Überschreiten des Regelfalles haben wir auch nie, aber es knallt halt immer in unser Budget rein, wir liegen im Fachgruppenvergleich bei über 120% 
Daher ist der Weg, dass die KK genehmigt und die Verordnung außerhalb des Budgets läuft nicht ganz uninteressant für uns, weil wir eben viele "Dauerfälle" haben, wo die Fachärzte die Patienten im Regen stehen lassen.
Ich füge mal die Ausgabe, die ich heute bekommen habe bei, auf den Seiten 10 und 11 finden sich alle Gesetzesänderungen, unten auf Seite 10 steht der fragliche Absatz. Dann habt ihr auch was in der Hand. Kommt direkt vom Bundesministerium für Gesundheit, bekomme ich alle 3 Monate per Post. https://www.bmg-infoservice.de/files...GP_01_2012.pdf
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24.01.2012, 21:15
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Heilmittelverordnung: Genehmigung bei Langzeitbehandlung Beitrag #6 (permalink)
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Wasser- und Leseratte
Registriert seit: 04.01.2011
Ort: Upper West Side
Beiträge: 2.010
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Danke dir
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24.01.2012, 21:18
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Heilmittelverordnung: Genehmigung bei Langzeitbehandlung Beitrag #7 (permalink)
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LovelyBabe
Registriert seit: 15.11.2007
Ort: Schwarzwald
Beiträge: 271
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Wir waren erst vor einigen wochen auf einer forbildung zu dem Thema, aber da habe ich auch noch nichts davon gehört. Werde das gleich mal meine chef vorlegen. Denn wir haben auch einige Patienten bei denen das doch sehr hilfreich wäre
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24.01.2012, 21:21
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Heilmittelverordnung: Genehmigung bei Langzeitbehandlung Beitrag #8 (permalink)
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The Grinch
Registriert seit: 03.04.2010
Ort: zwischen den Meeren
Beiträge: 2.282
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Genau das wundert mich, entweder haben die da oben Angst vor der Kostenexplosion, oder das ist eine politische Ente 
Ich trau mich gar nicht, die KV schon wieder anzurufen, bei mir bekommt der Begriff Hotline eine ganz praktische Bedeutung...
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