Zitat:
Zitat von Mücke
Warum nimmst du nicht das Geld mit, das dein AG dir zahlt bis deine Elternzeit vorbei ist??? Du kannst danach immernoch kündigen. Außer, dass du so einen gesicherten Arbeitsplatz hast.
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Was müsste er denn zahlen bis die Elternzeit vorbei ist?
Ist das der selbe Betrag wie der Zuschuß vom Mutterschaftsgeld?
Danach immernoch kündigen... Ja schon, aber ich bin im Sept. diesen Jahres 11 Jahre in dieser Praxis, und deshalb hätte ich dann eine Kündigungsfrist von; ich denke 6-8 Mon. oder so... ?
Nach meinem Wissen muss ich ihm jetzt bis Ende Juni bescheid geben, wie lange ich in Elternzeit gehe, und dann wäre das quasi auch verbindent, und ich müsste dann erst mal wieder antreten, oder?
In der Elternzeit kann ich dann nachträglich z.B. diese besagten 6 Mon.vor Ende der Elternzeit dann nicht mehr kündigen, oder?
Manno... ich weiß echt nicht, wie und was ich machen soll....
Wo könnte ich mich denn da mal schlau machen ???