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31.10.2011, 17:39
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Praxisgebühr Beitrag #249 (permalink)
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immer am Limit
Registriert seit: 27.08.2010
Beiträge: 237
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Zitat:
Zitat von kleineGroße
Danke für die Antworten, sehr nett von euch.
Eigentlich dachte ich schon auch dass es so ist, aber bisschen widersprüchlich ist das schon.
wenn jemand für eine 2. Sitzung nach der 01 zur zb. Prothesenrep. oder Verblendrep. kommt, und ich dann auch nur einen HKP habe dann habe ich doch keine KCH Leistung in der selben Sitzung.
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Mein erster Tipp: bitte wegen so etwas KEINEN Kopf machen, sonst kannst Du Dich bald "Medusa" nennen! 
Zweiter Tipp: betrachte immer das Quartal als Ganzes: es geht nicht nur um dieselbe Sitzung! Wenn Du in dem Quartal eine 01 gemacht hast und in einer folgenden Sitzung eine Leistung aus den anderen Bereichen, dann hast Du diese also in Verbindung mit einer KC-Leistung (in diesem Quartal) erbracht und die P-Geb. für das gesamte Quartal wird fällig.
Auch wenn ein Patient zur Anfertigung einer Schiene oder Krone im neuen Quartal kommen würde, würdet ihr ja für die Unters./Beratung in jedem Fall die Ä1 über Kons. abrechnen (außer die Schiene wurde bei der 01 schon angeraten und die quartalsübergeifende 18-Tage-Frist ist noch nicht überschritten).
Der einzige Fall, wo das eben nicht so ist, ist, wenn Du eine reine ZE/KB-Leistung (z.B. ZE-Nachsorge, Druckstelle, nur Krone zem. oder nur Schiene/-nkontrolle o.ä.) hast und die Bema-Bestimmungen die Abrechnung einer weiteren KC-Leistung nicht vorsehen.
Das große Problem ist und bleibt, diesen Mist, den andere verzapft haben, umzusetzen und den Patienten zu erklären, wenn mans selbst nicht versteht - das verstehe ich sehr gut!! Also: Kopf hoch (und nur den EINEN)!!
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11.11.2011, 10:08
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Praxisgebühr Beitrag #250 (permalink)
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Benutzer
Registriert seit: 23.10.2011
Ort: in der Nähe von Bremen
Beiträge: 48
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Also wir nehmen bei 01 auch keine PG. Wenn bei der 01 die 107,04, Rö, 8 gemacht wird, dann auch nicht.
Wenn aber z.B.heute die 01 ist und der Patient warum auch immer für Rö und 107 einen neuen termin bekommt, dann muß er bezahlen, weil es nicht in einer Sitzung mit der 01 ist.
So wurde es mit beigebracht und so handhaben wir es auch.
Früher war es bei uns auch mal so, das man bei z.B. K8 keine PG zahlenmußte, das ist aber nicht mehr so.
LG
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12.11.2011, 18:52
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Praxisgebühr Beitrag #251 (permalink)
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Benutzer
Registriert seit: 27.08.2011
Ort: RLP
Beiträge: 41
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Hallo,
Zitat:"Der einzige Fall, wo das eben nicht so ist, ist, wenn Du eine reine ZE/KB-Leistung (z.B. ZE-Nachsorge, Druckstelle, nur Krone zem. oder nur Schiene/-nkontrolle o.ä.) hast und die Bema-Bestimmungen die Abrechnung einer weiteren KC-Leistung nicht vorsehen."
heißt das, wenn ein Pat. z.B. nur zum Krone wiederbefestigen kommt- keine PG?
Das ist mir neu. Ich kenne auch nur die reine Vorsorgeuntersuchung, also 01 (evtl. mit 8, rö, 04 und 107) ohne PG.
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15.11.2011, 09:55
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Praxisgebühr Beitrag #252 (permalink)
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immer am Limit
Registriert seit: 27.08.2010
Beiträge: 237
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Leider ist es so...wer hat uns DAS eingebrockt...
Ja, was soll ich sagen??
Halte mich nur an die Bestimmungen des §28 Abs. 4 SGB V (welcher Sesselp... auch immer sich das ausgedacht hat...).
In der Anlage zum Rundschreiben 11/2009 unserer KZVN (Niedersachsen) "A-Z der Kassengebühr" steht es so geschrieben: "Keine Kassengebühr, wenn im selben Kalendervierteljahr ausschließlich Leistungen aus Bema Teil 5" (ZE)!!
Und - Hand aufs Herz - wer guckt schon auf jeder Befreiung gemäß §61 SGB V, ob da definitiv die Befreiung zur Kassengebühr mit draufsteht???
Meist ist man ja schon froh, wenn man das "Kleingedruckte" erkennen kann: gilt nicht für Zahnärzte und Physiotherapeuten... oder?
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18.05.2012, 10:51
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Praxisgebühr Beitrag #253 (permalink)
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 17.05.2012
Ort: Flensburg
Beiträge: 4
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Hallo ihr Lieben,
also ich bin auch auch Schleswig-Holstein und bei uns kassieren wir alles außerhalb der 01,04,zst,vipr,rö die PG ein, weil letztlich sind wir ja die Doofen wenn wir sie nicht einziehen.
Lg kleinezahnfee 2005
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