Achso, die Antwort von ihr wollte ich ja noch veröffentlichen ...
Sehr geehrte Frau ... ,
wir beziehen uns auf Ihre Mail vom 25.01.2011. Ihre Enttäuschung
darüber, dass die Tariferhöhung für die Kolleginnen ab dem 7.
Berufsjahr lediglich 1,25 % beträgt, können wir nachvollziehen. Auch
wir sind mit dieser Steigerung keineswegs zufrieden. Anders als Sie
können wir den Tarifvertrag jedoch nicht als altersdiskriminierend
betrachten. Die stärkere Anhebung der ersten sechs Berufsjahre erfolgt
nicht ohne Grund. Hintergrund ist insbesondere die Novellierung der
Ausbildungsordnung, mit der die Anforderungen an die jungen
Kolleginnen von Beginn an deutlich gestiegen sind. Diesen höheren
Anforderungen schon in frühen Jahren zollt die verstärkte Anhebung der
Gehälter in den ersten sechs Berufsjahren Rechnung. Auch muss der
Einstieg in diesen Beruf attraktiver werden, um dem drohenden und
regional bereits bestehenden Fachkräftemangel entgegen zu wirken.
In diesem Zusammenhang ist die Anhebung des Arbeitgeberbeitrages zur
betrieblichen Altersversorgung ebenfalls zu berücksichtigen. Eine
betriebliche Altersversorgung ist bisher tarifvertraglich nur in ganz
wenigen Branchen abgesichert.
Sie als langjährig berufstätige MFA füllen sicherlich auch eine
entsprechend hohe Position in Ihrer Praxis aus und lassen sich nach
Tätigkeitsgruppe III oder IV bezahlen, weil Sie zum Beispiel für die
Ausbildung der Auszubildenden zuständig sind. Sie haben möglicherweise
in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart, dass Sie, obgleich Sie nicht
Mitglied in unserem Verband sind und Ihr Arbeitgeber vermutlich kein
Mitglied in der AAA ist, entsprechend des jeweils gültigen
Tarifvertrages entlohnt werden. Dann aber wissen Sie auch, dass die
in unseren Tarifverträgen vereinbarten Regelungen lediglich
Mindestanforderungen darstellen.
In Ihrem Fall könnte das dann so aussehen, dass Sie auf das
Grundgehalt der Tätigkeitsgruppe I entweder 10% laut Tätigkeitsgruppe
III oder 20% laut Tätigkeitsgruppe IV erhalten und dass Sie dann
darauf aufbauend nochmals ab 01.01.2011 1,25% mehr bekommen könnten.
Gerade das Einkommen der Ärzte, dessen Steigerung im Durchschnitt
aller Ärztegruppierungen im Jahr 2010 bei 1,6% liegt, führte dazu,
dass die Mitarbeiterinnen, ebenfalls im Durchschnitt aller
Tätigkeitsgruppen und – einstufungen jetzt gut 1,6% mehr erhalten. Zu
berücksichtigen ist darüber hinaus dann ab dem 01.07.2011 noch die
Erhöhung der betrieblichen Altersversorgung um 10 Euro im Monat.
Dass wir bei Tarifverhandlungen nicht mehr Druck ausüben können, liegt
auch an Frauen wie Ihnen. Denn je weniger Frauen organisiert sind,
desto weniger lässt sich durchsetzen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich zu einer Mitgliedschaft
einschließen und die Solidargemeinschaft dadurch stärken.
Mit freundlichen Grüßen
Margret Urban
Klar Frau Urban, ich lasse mich danach bezahlen. Wo leben wir eigentlich !!! ??? Im Wunsch- und Träumerland???