Da du vor dem 30.6. ausscheidest, steht dir pro Monat 1/12 deines Jahresurlaubs zu. Lt. Bundesurlaubsgesetz gelten nur volle Monate, so dass bei dir nur zwei Monate gerechnet werden dürften. Bist du allerdings MFA und dein Arbeitsvertrag ist so formuliert, dass für dich der Tarifvertrag gilt, gelten für dich drei Monate weil im MTV steht, dass Monate, in denen man 15 Kalendertage gearbeitet hat, als volle Monate gelten. Urlaubsanteile, die einem halben Tag entsprechen, müssen auf volle Tage aufgerundet werden.
Wenn du AU bist kannst du keinen Urlaub nehmen. Sollte die Kündigungsfrist nicht mehr ausreichen um deinen Urlaub zu nehmen, muss er ausgezahlt werden. Bereits in diesem Jahr genommene Urlaubstage sind natürlich abzuziehen.