Haben heute bei einer Pat. mit GAV HKP eine Aufforderung zur Begutachtung bekommen und zwar nicht von der GKV, sondern von der privaten Zusatzversicherung dieser Patientin.
Allerdings sind die Unterlagen eh schon beim Gutachter der GKV und somit nicht in der Praxis. Aber vom Grundsatz her verstehe ich das Ansinnen nicht, dass eine private Zusatzversicherung jetzt die Diagnose/Therapie des behandelnden Arztes in Frage stellt, die med. Notwendigkeit stellt doch immer noch der behandelnde Arzt fest, oder?
Ich möchte erst einmal die Bezuschussung, bzw. das Ergebnis der Begutachtng GKV abwarten und dann auch noch einmal die KZV/Kammer in dieser Sache befragen.
Hattet Ihr das auch schon einmal in Eurer Praxis?