Hallo Leute,
kurze Frage. Rechnet Ihr was für schwierige WK Aufbereitungen ab?
( Spezielles Verfahren? ) Unsere Praxis hat extra teure Geräte gekauft. Wir machen das seit einiger Zeit. Wir lassen sogar
Verlangensleistungen unterschreiben. Heute haben wir von einer Patientin eine beschwerde erhalten, dass man das garnicht machen dürfte! Sie hätte sich auch
bei zwei weiteren ZÄ informiert. Die ZÄ haben Ihr Recht gegeben.

Ist das richtig? Ich bin der Meinung bei schwierigen Zähne kann man das besondere Verfahren bei Verlangsleistungen abrechnen. Wie macht Ihr das?
Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar.
*Zaneeta*