Arbeitszeugnis - was steht wirklich drin? Beim Ausscheiden aus einer Anstellung in einer Arzt-, Zahnarzt- oder Tierarztpraxis ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis üblich. Es empfiehlt sich übrigens auch immer mal ein qualifiziertes Zwischenzeugnis anzufordern.
§ 603 BGB: Pflicht zur Zeugniserteilung Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Zu den Grunddaten wie Name des Angestellten, Anstellungszeitraum, Tätigkeitsbezeichnung und Tätigkeitsbeschreibung und Aufgaben gehören auch bestimmte "geheime" Floskeln die dem nächsten Arbeitgeber Informationen z.B. über die Qualität der geleisteten Arbeit geben. Das Ausstellen des Zeugnisses ist grundsätzlich eine Sache des Arbeitgebers. Hier eine kleine Übersicht der gebräuchlichen Floskeln: